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Wurzelbehandlung Kosten

Die Kosten der Wurzelbehandlung werden von der privaten Krankenversicherung in der Regel in voller Höhe übernommen. Für Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten Einschränkungen. Und um es vorweg zu nehmen: Die in in der Praxis von Zahnarzt Padilla verwendeten hochwertigen und modernen Verfahren der Wurzelbehandlungen bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht in voller Höhe. Über die Zuzahlungen für diese Wurzelbehandlungen informieren wie Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kostenübernahme der Wurzelbehandlung in der GKV

Als Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine Kostenübernahme. Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen für eine Wurzelbehandlung vor allem dann, wenn

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann.
  • funktionstüchtiger Zahnersatz nur durch eine Wurzelbehandlung weiter genutzt werden kann.
  • durch die Wurzelbehandlung vermieden wird, dass ein Zahn frei steht (sogenannte Vermeidung einer einseitigen Freiend-Situation).

In der Regel ist die Wurzelbehandlung auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Versuch beschränkt. Grundsätzlich gilt, dass die Wurzelbehandlung wirtschaftlich sinnvoll sein soll. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn durch den Erhalt des natürlichen Zahnes künstlicher Zahnersatz vermieden werden kann. Aber wie bereits erwähnt: Für die Kosten der Wurzelbehandlung mit den modernen Methoden kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht auf.

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Wurzelbehandlung Kosten

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